RA Klaus Maier

 

 

Schwerpunkte :

- außergerichtliche Schuldenregulierung für Verbraucher und Kleinunternehmer bzw. frühere
Kleinunternehmer
- Vorbereitung und Stellung von Insolvenzanträgen für Verbraucher, Kleinunternehmer und frühere 
Kleinunternehmer
- Beratung und Betreuung von Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren (Verbraucher- und 
Regelinsolvenz!)
- Beratung zur Vermeidung von Straftaten im Zusammenhang mit Insolvenz
- Beratung zur Vermeidung einer Versagung der Restschuldbefreiung in Insolvenzen
- Arbeitsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Insolvenzen (Erhöhung pfändungsfreier
Lohnanteile, Vertragsberatung, ...)
- Vertretung in Strafverfahren im Zusammenhang mit Insolvenzstraftaten

Rechtsanwalt Klaus Maier hat am 04.07.2011 an einem ganztägigen Seminar "Privatinsolvenz aus Sicht des Schuldners und des Gläubigers" in Stuttgart teilgenommen

Kanzleianschrift :

Haller|Tritschler|Maier
Bärenstrasse 2
78054 VS - Schwenningen
Fon 07720 3009-0
Fax 07720 3009-40
k.maier@kanzlei-vs.de
www.kanzlei-vs.de

Aktuelle Vorträge/Termine:
Frau Christine Benz wird am 05.04.2011 in München an einem Seminar "Verbraucherinsolvenz" teilnehmen.

09.02.2007 Nebenkosten bei gemischt genutzen Objekten

-

Mieter trägt Beweislast für Mehrbelastung, wenn kein Vorwegabzug für Gewerbeflächen vorgenommen wird...

Kategorie: Betriebskosten

02.02.2007 Rückforderung von Nebenkosten bei unterbliebener Abrechnung

-

Zurückbehaltungsrecht jedenfalls hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen

Kategorie: Betriebskosten

08.01.2007 Gaspreisübersicht

-

Kartellamt legt Liste zu Gaspreisen vor...

Kategorie: Betriebskosten

15.12.2006 Kopien der Abrechnungsbelege bei Betriebskostenabrechnung

-

Kopien der Abrechnungsbelege müssen nicht mit Nachforderung von Nebenkosten gesendet werden...

Kategorie: Betriebskosten

05.12.2006

-

Betriebskostenabrechnung bis Jahresende

Pünktliche Abrechnung nötig, um Nachforderungen geltend machen zu können...

Kategorie: Betriebskosten

Sie sehen Artikel 1 bis 5 von 10

1

2

vor >

Seitenende erreicht, zum Seitenanfang